Allgemeine Geschäftsbedingungen /
Nutzungsbedingungen der adventics GmbH
für Scan2Lead
1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen sind Teil eines Vertrages zwischen der adventics GmbH und deren Kunden über die Nutzung der Scan2Lead Produkte (Software und Leihgeräte) und damit verbundener Lösungen und Dienstleistungen.
2 Definitionen und Leistungsbeschreibung
2.1 Software
Als „Software“ werden Applikationen, Internetseiten oder andere Medien benannt.
2.2 Nutzer
Nutzer ist die natürliche Person, die Scan2Lead-Produkte auf Grundlage einer ihr zugewiesenen Lizenz bedient. Das gesamte Scan2Lead Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbekunden (B2B) und nicht Privatkunden (B2C).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts.
2.3 Auftraggeber und Aussteller
Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“) ist der Vertragspartner von adventics, der Scan2Lead-Produkte bestellt und die Vergütung schuldet.
Vertragspartner von adventics können sowohl Veranstalter als auch Aussteller sein. Bestellt ein Aussteller im Rahmen einer Partnermesse über den Aussteller-Shop des Veranstalters, kommt der Vertrag über diese Bestellung zwischen Aussteller und Veranstalter zustande. Vertragspartner des Ausstellers ist insoweit der Veranstalter, und es gelten dessen Bedingungen für die Bestellung. Bei Scan2Lead 365 sowie bei Bestellungen über den Scan2Lead Shop ist das bestellende Unternehmen Vertragspartner von adventics. Aussteller ist ein Unternehmen, das Scan2Lead-Produkte auf einer Veranstaltung einsetzt.
Gegenüber Ausstellern und Nutzern gelten diese Bedingungen auf Grundlage ihrer Zustimmung bei der Registrierung im Scan2Lead PORTAL.
Zur datenschutzrechtlichen Rollenverteilung, insbesondere zur Stellung von adventics als Auftragsverarbeiter, gilt Ziffer 10.
2.4 Leistungsumfang
Die adventics GmbH („adventics“) entwickelt und betreibt das Scan2Lead – System, welches aus Software und ggf. Leih-Hardware für das Erfassen und Bearbeiten von Messekontakten (Leads) besteht. Scan2Lead ist eine Marke der adventics GmbH.
Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus der Beschreibung auf der Produktwebseite www.scan2lead.com.
2.5 Produkt Kategorien
2.5.1 Messespezifische Produkte
Diese Produkte werden für die Verwendung auf einer spezifischen Messe angeboten. Zum Zeitpunkt des Kaufs werden die Produkte der jeweiligen Messe zugewiesen und sind auch nur auf dieser Messe einsetzbar.
Der Verkauf erfolgt entweder über den Shop der jeweiligen Messe oder über einen für diese Messe eingerichteten Scan2Lead Shop. Auf diesen Shop können nur Kunden zugreifen, welche vom Messe Organizer für die Messe zugelassen wurden.
Der Kauf und die Verwendung dieser messespezifischen Produkte ist daher nur für zugelassene Unternehmen bei dieser Messe erlaubt.
2.5.2 Frei einsetzbare / Scan2Lead 365-Produkte
Frei einsetzbare Produkte sind Scan2Lead Produkte, die zum Zeitpunkt des Kaufs keiner spezifischen Messe zugewiesen sind.
Auf welchen Messen und Veranstaltungen die Produkte eingesetzt werden, kann der Kunden individuell selbst entscheiden.
Zu den frei einsetzbaren Produkten gehört insbesondere das Jahres-Abo Scan2Lead 365. Für dieses gelten ergänzend die besonderen Bedingungen in Ziffer 9.
2.6 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch die Bestellung des Kunden im Scan2Lead Shop oder im Shop einer Messe und die anschließende Auftragsbestätigung durch adventics, oder dadurch, dass der Kunde ein von adventics unterbreitetes Angebot in Textform annimmt.
3 Systemvoraussetzungen
Die aktuellen Systemvoraussetzungen für die von adventics angebotene Software ergibt sich aus der Beschreibung auf www.scan2lead.com. Spezifische Systemvoraussetzungen werden auf dem Support-Portal von Scan2Lead veröffentlicht: https://support.scan2lead.com
Die von adventics angebotenen mobilen Anwendungen (Apps) dürfen aus Gründen der Datensicherheit nicht auf mobilen Geräten ausgeführt werden, auf denen systemseitige Sicherheitsmechanismen durch den Benutzer ausgehebelt wurden (etwa Jailbreak oder Rooting).
4 Rechte und Pflichten von adventics
4.1 Weiterentwicklung und Leistungsumfang
adventics behält sich das Recht vor, die Scan2Lead-Lösungen jederzeit in einer dem Kunden zumutbaren Art und Weise zu ändern, z.B. um diese weiterzuentwickeln oder qualitativ zu verbessern. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang wird bei einer Änderung der Software grundsätzlich beibehalten.
4.2 Änderungen
adventics kann diese Nutzungsbedingungen / AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bei Abo-Produkten werden geänderte Bedingungen frühestens zum Beginn der jeweils nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform spätestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt, sodass der Kunde die Möglichkeit einer fristgemäßen Kündigung hat. Im Übrigen gilt: Stimmt der Kunde den geänderten Bedingungen nicht bis zu deren Inkrafttreten zu, ist adventics berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ordentlich zu kündigen oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Auf diese Folgen weist adventics in der Änderungsmitteilung hin.
4.3 Nutzbarkeit / Verfügbarkeit
Aufgrund technischer Störungen und Wartungen kann es zu einer zeitlich begrenzten eingeschränkten Nutzbarkeit kommen. adventics wird eventuelle Störungen stets möglichst schnell beheben, um diese Zeiten so gering wie möglich zu halten und den Kunden – sofern möglich – über vorhersehbare Störungen rechtzeitig informieren. adventics garantiert dem Kunden eine durchschnittliche Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98,5%.
adventics haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software aufgrund von Wartungsarbeiten vorübergehend nicht zur Verfügung steht, sofern der wartungsbedingte Ausfall eine Gesamtzeit von 0,5 % pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Ausfällen wegen einer Störung, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von adventics liegt, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
4.4 Analyse zur Qualitätsverbesserung
Der Auftraggeber stimmt einer quantitativen Auswertung der Daten aus der Nutzung der Software zur Analyse, Benchmarking sowie Marketing zu. Alle gesammelten und genutzten Daten werden ausschließlich in aggregierter Form verwertet und dürfen nicht zur Identifizierung des Auftraggebers, seiner Nutzer oder Kunden verwendet werden. adventics ist berechtigt, die im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten u.a. für Zwecke der Kontrolle und Verbesserung des Angebots (Qualitätsverbesserung) intern zu verwenden.
4.5 Maßnahmen gegen Missbrauch
adventics kann Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die adventics-AGB verletzt oder wenn adventics ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten.
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt adventics die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der den Verstoß nicht verschuldet hat.
4.6 Referenzen
adventics ist es gestattet, den Kunden ab Zeitpunkt einer produktiven Nutzung als Referenz zu nennen. Dies beinhaltet insbesondere die Verwendung von Namen und Logo des Kunden und Nennung in medialer Berichterstattung.
4.7 Erkennungsqualität
Die Erfassung von Kontaktdaten aus Visitenkarten, Badges oder anderen Vorlagen erfolgt durch automatisierte Texterkennung. adventics unterstützt die gängigen Schriftarten, Zeichensätze und Kartenlayouts. Eine vollständig fehlerfreie Erkennung kann nicht zugesichert werden, insbesondere bei kontrastarmen, ungewöhnlichen oder schwer lesbaren Vorlagen. Die Erkennungsqualität hängt von der Qualität der Aufnahme ab. Der Nutzer ist für eine ausreichend beleuchtete, scharfe und lesbare Aufnahme verantwortlich.
4.8 KI-gestützte Funktionen
Soweit adventics KI-gestützte Funktionen bereitstellt, handelt es sich um die Zurverfügungstellung eines Werkzeugs. Ergebnisse solcher Funktionen können fehlerhaft sein und bedürfen der eigenständigen Prüfung durch den Kunden. Ein bestimmter Erfolg wird insoweit nicht geschuldet. Inhalte und Daten, die im Rahmen der Nutzung verarbeitet werden, werden nicht an Anbieter von KI-Modellen zu Trainingszwecken weitergegeben. Dies gilt auch für Modelle, die adventics über eine Programmierschnittstelle einbindet.
adventics ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Daten aus der Nutzung der Plattform zur Verbesserung der Dienste und zum Training eigener Modelle zu verwenden. Eine Verwendung personenbezogener Inhalte zum Training eigener Modelle erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des jeweils Verantwortlichen.
4.9 Einsatz von Subunternehmern
adventics ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen. Diese sind Erfüllungsgehilfen von adventics. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
5 Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Bestellberechtigung bei veranstaltungsspezifischen Produkten
Bestellungen für eine veranstaltungsspezifische Version von Scan2Lead z.B. in einem Ausstellershop einer Messe dürfen nur von zugelassenen Ausstellern dieser Messe vorgenommen werden.
5.2 Vollständig und wahrheitsgemäße Angaben
Der Kunde hat alle im Bestellprozess zu erhebenden personen- oder unternehmensbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich und garantiert gegenüber adventics deren Richtigkeit und Aktualität.
5.3 Sicherheit
Die Kunden haben sicherzustellen, dass Dritte nicht über seine Zugangsdaten verfügen können. Für eventuellen Missbrauch ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.
5.4 Lieferung, Abholung und Rückgabe von Scan2Lead Produkten
5.4.1 Lizenzen – Elektronische Produkte
Elektronische Produkte wie Scan2Lead SMART und Event Day Credits (EDC) werden im Normalfall unverzüglich nach Eingang der Bestellung bei uns, per E-Mail an die Kontaktperson des Bestellers versendet. Ab diesem Zeitpunkt sind die Lizenzen auch im Scan2Lead PORTAL verfügbar: https://portal.scan2lead.com/
Die Bestellabwicklung, auch elektronischer Produkte, für im Online-Shop einer Messe bestellten Produkte kann verfahrensbedingt länger dauern.
5.4.2 Leihgeräte – Vor Ort Serviceschalter
Leih-Geräte wie z.B. Scan2Lead COLLECT oder Scan2Lead STATION werden von uns vorkonfiguriert und vor Ort an unserem Serviceschalter zur Abholung bereitgestellt. Ort und Öffnungszeiten des Serviceschalters werden dem Besteller nach Eingang der Bestellung per E-Mail mitgeteilt. Diese Informationen finden sie auch auf der Hauptseite des Scan2Lead PORTAL: https://portal.scan2lead.com/
Leihgeräte müssen vom Besteller/Aussteller vor Ort am Serviceschalter abgeholt und auch dorthin nach Ende der Messe zurückgebracht werden.
Die Person, die die Geräte abholt, muss sich entweder als Mitarbeiterin des Ausstellers ausweisen oder eine Legitimation für die Abholung vom Aussteller vorzeigen. Am einfachsten lässt sich dies durch ein personalisiertes Aussteller-Ticket/Badge oder eine Visitenkarte erreichen.
Eine Lieferung der Leihgeräten an den Messestand ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Bei Bedarf und wenn Geräte verfügbar sind, ist es möglich Leihgräte vorab an den Kunden/Aussteller per Paket zu versenden. Auch die Rücksendung der Leihgeräte kann per Paket erfolgen. Für diesen Service können Zusatzgebühren anfallen.
5.4.3 Rückgabe von Leihgeräten
Leih – Geräte müssen mit Ende der Messe an unserem Serviceschalter zurückgegeben werden. In den meisten Fällen schließt unseren Serviceschalter mit Ende der Messe-Öffnungszeiten am letzten Messetag. Details finden sich auch auf der Hauptseite des Scan2Lead PORTAL: https://portal.scan2lead.com/
Werden Leih-Geräte bis Ende der Messe nicht an unserem Serviceschalter zurückgegeben, informieren wir sie per E-Mail, wie die Leih-Geräte zurückzusenden sind. Sollten die Leih-Geräte bis 14 Tage nach Ende der Messe nicht bei uns eingetroffen sein, stellen wir den Wiederbeschaffungspreis und eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- je Gerät in Rechnung.
Adresse für den Rückversand von Leih-Geräten:
adventics GmbH, Münchener Straße 23A, 85540 Haar b. München, Deutschland
Bitte senden sie uns immer die Trackingnummer/Trackinglink sobald sie die Geräte versendet haben an unsere Support E-Mail: support@scan2lead.com
5.5 Nutzung von Scan2Lead Produkten
Nach Bestelleingang elektronischer Produkte werden diese per E-Mail an den Besteller übermittelt. Mit Bestelleingang von Leih-Geräten wird dem Kunden die Verfügbarkeit der bestellten Geräte garantiert.
Damit räumt adventics dem Kunden das Recht zur Nutzung der bestellten Software für den angegebenen Nutzungszeitraum ein. Dieser beginnt für elektronische Produkte im Normalfall mit der Aktivierung der Lizenzschlüssel und endet nach Ende der Messe.
Bei Leihgeräte beginnt der Nutzungszeitraum nach Übergabe an den Aussteller vor Ort am Serviceschalter und endet nach Rückgabe der Geräte.
Die Nutzung des Scan2Lead PORTAL, welches Teil jedes Scan2Lead Produktes ist, beginnt mit Registrierung im Scan2Lead PORTAL. Der Nutzungszeitraum für das Scan2Lead PORTAL endet, wenn der Benutzer vom Nutzungsrecht zurücktritt. Dies kann frühestens 8 Wochen nach Ende einer Messe erfolgen.
Für Scan2Lead 365 gilt abweichend: Die Nutzung des PORTAL ist während der gesamten Laufzeit des Abos Bestandteil des Leistungsumfangs und endet mit dem Ende des Abo-Vertrags nach Ziffer 9.
5.5.1 Weitergabe von Daten oder Lizenzen
Der Kunde ist nicht berechtigt, Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit adventics entstehen oder im Rahmen der Nutzung anfallen, an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Kunden dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von adventics die Scan2Lead Software/Lizenzen oder Geräte nicht an andere Unternehmen übertragen, untervermieten oder Lizenzen erteilen.
Innerhalb des Unternehmens des Ausstellers kann eine SMART-Lizenz während des Messezeitraums von einer Person des Standpersonals auf eine andere übertragen werden. Eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen ist nicht zulässig.
5.5.2 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Datenschutzrichtlinien
Der Kunde garantiert gegenüber adventics, gegen keine gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und sich an die gültigen Datenschutzrichtlinien zu halten. Insbesondere verstößt er nicht gegen Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte Dritter.
5.5.3 Ansprüche Anderer
Der Kunde stellt adventics auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Kunden, Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber adventics geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Kunden mittels Scan2Lead-Software erzielten Ergebnisse oder Daten. Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von adventics einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, adventics für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
5.6 Fair-Use und API
Der Kunde darf die Scan2Lead-Produkte nur in einem dem normalen Nutzungsumfang (Fair-Use) entsprechenden Verhältnis einsetzen. Eine automatisierte, massenhafte Verwendung innerhalb der Oberfläche oder von nicht öffentlichen API-Endpunkten ist im Nutzungsumfang nicht enthalten.
Es dürfen mit Scan2Lead nur Daten von Besuchern abgefragt und erfasst werden welche ihre Zustimmung dazu geben. Eine Zustimmung durch den Besucher ist gegeben, wenn dieser sein Badge/Ticket oder seine Visitenkarte für das Scannen mit einem Scan2Lead Produkt dem Benutzer vorzeigt.
Durch dieses Handeln erteilt der Besucher dem Benutzer die konkludente Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten im Kontext der Messe/Kongresses/Events.
Missbräuchliches Verhalten führt zur sofortigen Sperrung des entsprechenden Zugangs.
5.7 Schutzrechte und Nutzungsrecht
adventics räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Scan2Lead Software ein. Alle Rechte an der Software, an den zugehörigen Inhalten sowie an Marken und Kennzeichen verbleiben bei adventics.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften erlaubt ist. Die Rechte des Kunden nach § 69e UrhG bleiben unberührt.
5.8 Sicherheit
5.8.1 Spam
Der Kunde verpflichtet sich, keine Spamnachrichten zu verschicken und keine automatischen elektronischen Programme oder Robots einzusetzen oder seinen Scan2Lead-Zugang hierfür zur Verfügung zu stellen.
5.8.2 Viren und Schadsoftware
Der Kunde verpflichtet sich, keine Viren, Schadsoftware oder schädliche Links, wie auch Links zu rechtswidrigen Internetseiten und bösartige Inhalte zu verbreiten oder einzustellen.
6 Vergütung, Fälligkeit, Verzug
6.1 Preisangaben
Alle Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Regelungen dieser Ziffer 6 sowie zur Stornierung nach Ziffer 8.1 gelten nur im Verhältnis zwischen adventics und dem Auftraggeber.
6.2 Preisänderungen
adventics kann die Preise ändern. Preisänderungen werden den Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Bei Abo-Produkten werden Preisänderungen frühestens zum Beginn der jeweils nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Die Mitteilung erfolgt in diesem Fall spätestens sechs Wochen vor dem Verlängerungszeitpunkt, sodass der Kunde die Möglichkeit einer fristgemäßen Kündigung hat.
6.3 Aufrechnung von Ansprüchen
Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch adventics anerkannt wurden.
6.4 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als dass sein Gegenanspruch aus dem gleichen vertraglichen Verhältnis herrührt.
6.5 Fälligkeit und Zahlungsziel
Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug. Bei Abo-Produkten erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus für die jeweilige Vertragslaufzeit.
6.6 Verzug
Verzugszinsen und Verzugsschaden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als zwei Monate in Verzug, ist adventics berechtigt, die Leistung nach vorheriger Ankündigung zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
7 Gewährleistung, Haftung
7.1 Vorsatz grobe Fahrlässigkeit
adventics haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie, im Umfang einer von adventics übernommenen Garantie.
7.2 Einfache Fahrlässigkeit
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.1 haftet adventics bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von adventics zudem auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 beträgt pro Vertragsjahr maximal 100% des jährlichen Vertragsvolumens (vom Kunden innerhalb des Vertragsjahrs, in der das Schadensereignis fällt, an adventics zu zahlende Vergütung für alle Leistungen von adventics hinsichtlich der Nutzung des Dienstes durch den Kunden) oder EUR 10.000, wobei der jeweils höhere Betrag gilt.
7.3 Haftungsbegrenzung
Die Haftungsbegrenzung in Ziffer 7.2 gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
7.4 Bekannte Mängel
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 7.1 ist die verschuldensunabhängige Haftung von adventics nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausdrücklich ausgeschlossen.
7.5 Haftungsbeschränkungen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von adventics sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von adventics.
7.6 Höhere Gewalt u.d.g.
adventics haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, verursacht werden.
7.7 Richtigkeit von Besucherdaten
adventics übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Besucherdaten. Dies gilt auch und insbesondere im Falle der Integration mit dem Registriersystem eines Messeveranstalters. Besucher geben und erbringen ihre Daten jeweils selbst ein. Aus rechtlichen, technischen und organisatorischen Gründen kann nicht zugesichert werden, dass die Registrierungsdaten jedes einzelnen Besuchers in Scan2Lead abrufbar sind.
7.8 Versagen von Technik
adventics haftet nicht für Fehler, die durch das Versagen des Computers, Servers, der App oder Mobilgeräts des Kunden oder durch die Unzulänglichkeit der Internet- oder Breitband-Verbindung des Kunden verursacht werden.
Der volle Leistungsumfang der Scan2Lead SMART App ist im Online-Modus gegeben. Ein Einsatz ohne Internetverbindung ist temporär möglich. Die erfassten Daten werden auf dem Gerät in der App gespeichert und nach Wiederherstellung der Internetverbindung automatisch übertragen. Wird die App gelöscht oder das Gerät zurückgesetzt bevor eine Übertragung erfolgt, so gehen diese offline erfassten Daten verloren.
Adventics haftet in diesen oder ähnlichen Fällen wie etwa der Verlust oder der Diebstahl eines Gerätes nicht für den damit einhergehenden Verlust von Daten.
Adventics haftet darüber hinaus nicht für den Verlust von Daten, welche mit Leihgeräten erfasst wurden, wenn der Kunde das Leih-Gerät verliert, beschädigt, es gestohlen wird oder es versäumt, die Daten davon herunterzuladen.
Mit Ausnahme von Todes- oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von adventics verursacht wurden, haftet adventics weder für Schäden, die durch den Verlust von Daten oder deren Nutzung entstehen, entgangenen Gewinn, Verlust erwarteter Einsparungen noch für Schäden oder erhöhte Kosten, die eine indirekte oder sekundäre Folge einer Handlung oder Unterlassung von adventics sind, ungeachtet dessen, ob die Schäden angemessen vorhersehbar oder tatsächlich vorausgesehen wurden.
7.9 Verjährung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund der Haftung nach Ziffer 7.1 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
7.10 Verfügbarkeit
adventics ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit aller Komponenten zu ermöglichen. Haftet jedoch nicht für die Verfügbarkeit und die fehlerfreie Adress- und Kontaktdatengenerierung sowie ausdrücklich nicht für die Rechtmäßigkeit und Verfügbarkeit generierter Daten.
7.11 Folgen und Nachteile durch Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die adventics durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt.
8 Stornierung, Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1 Stornierung
8.1.1 Messespezifische Produkte
Für Messespezifische Produkte gelten folgende Stornofristen sofern nicht der Messeveranstalter explizit andere Fristen in seinen Bedingungen aufgeführt hat:
Bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung ohne Gebühren möglich. Ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung mit 50% der Bestellsumme möglich. Ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Eine Stornierung ist nicht mehr möglich.
8.1.2 Frei einsetzbare / Scan2Lead 365 – Produkte
Eine Stornierung ist nicht möglich.
8.2 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages beträgt den in der Bestellung angegebenen Zeitraum. Bei veranstaltungsspezifischen Produkten ist die Nutzung auf den Messezeitraum der jeweiligen Messe beschränkt. Der Zugriff auf das Portal wird in den Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Messe geregelt.
Die Nutzung des Scan2Lead PORTAL, welches Teil jedes Scan2Lead Produktes ist, beginnt mit Registrierung im Scan2Lead PORTAL. Der Nutzungszeitraum für das Scan2Lead PORTAL endet, wenn der Benutzer vom Nutzungsrecht zurücktritt. Dies kann frühestens 8 Wochen nach Ende einer Messe erfolgen.
Für Scan2Lead 365 gilt abweichend: Die Nutzung des PORTAL ist während der gesamten Laufzeit des Abos Bestandteil des Leistungsumfangs und endet mit dem Ende des Abo-Vertrags nach Ziffer 9.
8.2.1 Abo – Produkte
Bei Abo-Produkten gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um den gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen.
Für das Jahres-Abo Scan2Lead 365 gelten ergänzend und vorrangig die besonderen Bedingungen in Ziffer 9.
8.3 Kündigung
Eine Kündigung bedarf der Textform.
8.4 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für adventics insbesondere vor, wenn der Kunde seine Zahlungen dauerhaft einstellt oder dies ankündigt, sich mit der Bezahlung einer Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug befindet, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde, er die Liquidation seiner Gesellschaft beschließt, er wesentliche Pflichten aus diesen Bedingungen trotz Abmahnung verletzt oder sich herausstellt, dass der Kunde ein direkter Wettbewerber von adventics ist.
8.5 Sperrung
Verletzt der Kunde oder einer seiner Nutzer diese Bedingungen, kann adventics den Kunden zunächst abmahnen und, wenn das vertragsverletzende Verhalten nicht abgestellt wird, den betreffenden Nutzer, bei wiederholten Verstößen auch alle Nutzer des Kunden, sperren. Ziffer 5.6 Satz 4 bleibt für Fälle missbräuchlichen Verhaltens unberührt.
9 Besondere Bedingungen für Scan2Lead 365 (Jahres-Abo)
9.1 Vertragsgegenstand
Scan2Lead 365 ist ein Jahres-Abo, mit dem der Kunde die Scan2Lead Plattform (App und PORTAL) ganzjährig und auf Veranstaltungen seiner Wahl nutzen kann. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf www.scan2lead.com in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Das Scannen von Besucher-Badges ist nicht Bestandteil von Scan2Lead 365. Es kann auf Partnermessen als gesonderte Leistung (Scan2Lead SMART) über den jeweiligen Veranstalter hinzugebucht werden. Alternativ kann der Veranstalter Besucherdaten über eine Schnittstelle bereitstellen.
9.2 Lizenzen (Named License)
Jede 365-Lizenz ist an eine natürliche Person und deren persönliche berufliche E-Mail-Adresse gebunden. Eine Zuweisung an geteilte Postfächer oder Sammel-E-Mail-Adressen (beispielsweise info@ oder marketing@) ist nicht zulässig. Auf Anfrage kann eine Lizenz innerhalb der Laufzeit auf eine andere Person des Unternehmens übertragen werden, etwa infolge eines Austritts. Die Übertragung dient dem dauerhaften Personenwechsel, etwa bei Austritt oder Rollenwechsel, nicht der wechselnden Nutzung einer Lizenz durch mehrere Personen.
9.3 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Beginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Alle Lizenzen eines Kunden haben ein einheitliches Laufzeitende. Ziffer 9.6 gilt entsprechend.
9.4 Preise
Es gilt die bei Vertragsschluss beziehungsweise zum Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode gültige Preisliste. Der Preis je Lizenz richtet sich nach der Gesamtzahl der Lizenzen des Kunden (Preisintervalle). Maßgeblich ist die Lizenzzahl zu Beginn der jeweiligen Laufzeit, bei Aufstockungen die neue Gesamtzahl ab dem Zeitpunkt der Aufstockung. Ab elf Lizenzen erfolgt die Preisbildung auf Grundlage eines individuellen Angebots.
9.5 Vorteilspreis
Kunden, die den Vertrag nach Annahme einer Einladung zum Probe-Abo und vor dessen Ende (Ziffer 9.8) abschließen, erhalten für das erste Vertragsjahr den in der Preisliste ausgewiesenen Vorteilspreis je Lizenz. Der Vorteilspreis gilt für Teams mit bis zu zehn Lizenzen und ausschließlich für das erste Vertragsjahr. Ab der ersten Verlängerung gilt der reguläre Preis nach Ziffer 9.4. Hierauf weist adventics bereits in der Auftragsbestätigung hin.
9.6 Aufstockung während der Laufzeit
Der Kunde kann jederzeit zusätzliche Lizenzen erwerben. Der Preis zusätzlicher Lizenzen wird anteilig für die verbleibende Laufzeit berechnet. Im ersten Vertragsjahr geschieht das auf Grundlage des Vorteilspreises nach Ziffer 9.5, danach auf Grundlage des regulären Preises. Zusätzliche Lizenzen enden zum einheitlichen Laufzeitende nach Ziffer 9.3. Erreicht der Kunde durch die Aufstockung ein günstigeres Preisintervall, gilt der günstigere Preis je Lizenz ab dem Zeitpunkt der Aufstockung für alle Lizenzen.
9.7 Keine Stornierung, kein Widerruf
Ziffer 8.1.2 bleibt unberührt: Eine Stornierung von Scan2Lead 365 ist nicht möglich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet.
9.8 Probe-Abo
Das Probe-Abo ist eine kostenfreie Nutzungsphase von zwei Monaten. Nutzer, die Scan2Lead auf einer teilnehmenden Partnermesse eingesetzt haben, erhalten im Anschluss an die Veranstaltung eine Einladung in Textform. Bei der Annahme der Einladung wählt der Nutzer das Startdatum des Probe-Abos. Es darf nicht nach dem in der Einladung genannten spätesten Startdatum liegen. Das Probe-Abo endet zwei Monate nach dem Startdatum.
Das Probe-Abo kann je Unternehmen einmal in Anspruch genommen werden. Unternehmen im Sinne dieser Regelung ist die jeweilige rechtlich selbstständige Gesellschaft. Maßgeblich ist die erste Annahme einer Einladung. Weitere Nutzer desselben Unternehmens können dem Probe-Abo hinzugefügt werden, der Zweimonatszeitraum läuft einheitlich ab dem gewählten Startdatum. Ein Anspruch auf ein weiteres Probe-Abo im Anschluss an eine spätere Partnermesse besteht nicht.
Der Funktionsumfang des Probe-Abos umfasst die Erfassung über Visitenkarten-Scan und die manuelle Erfassung. Das Scannen von Besucher-Badges ist nicht enthalten, Ziffer 9.1 gilt entsprechend.
Für das Probe-Abo sind keine Zahlungsdaten zu hinterlegen. Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Funktionsangebot besteht nicht.
Die Regelungen zu Laufzeit, Verlängerung, Preisen und Aufstockung nach den Ziffern 9.3, 9.4 und 9.6 gelten für das Probe-Abo nicht. Für die Datenhaltung während und nach dem Probe-Abo gilt die Datenschutzerklärung.
9.9 Datenhaltung und Vertragsende
Während der Laufzeit des Abos speichert adventics die vom Kunden erfassten Leads und Inhalte veranstaltungsübergreifend (durchgehende Datenhaltung).
Während eines laufenden Probe-Abos bleiben die vom Nutzer erfassten Leads gespeichert, auch über die in der Datenschutzerklärung genannte Regelfrist hinaus. Nach Ende des Probe-Abos werden sie gelöscht, sofern kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wurde.
Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die vorgesehenen Funktionen exportieren. Nach Vertragsende hält adventics die Daten für einen Übergangszeitraum von 60 Tagen zum Export bereit. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
10 Datenschutz
adventics erhebt, speichert und verarbeitet die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten unternehmens- sowie personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) und sonstige Daten, die im Rahmen der Nutzung durch adventics entstehen, zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Abrechnung, sowie der Durchführung der von dem Kunden beanspruchten Dienste entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Scan2Lead-Datenschutzerklärung. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist veröffentlicht unter https://scan2lead.com/datenschutz/
Werden vom Kunden messespezifische Versionen von Scan2Lead genutzt, so handelt adventics auch als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters. In diesem Fall gelten auch die Datenschutzbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Bei der Verarbeitung der Besucherdaten agiert adventics als Auftragsverarbeiter des jeweiligen Ausstellers, der als Verantwortlicher das Weisungsrecht innehat. Einzelheiten regeln die jeweiligen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, deren Regelungsgehalt, denen der unwirksam gewordenen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag erfolgen in Textform, insbesondere per E-Mail. Der Kunde hält seine bei adventics hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse des Bestellers, aktuell und teilt Änderungen unverzüglich mit. Mitteilungen an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse muss der Kunde gegen sich gelten lassen, wenn er eine Änderung nicht mitgeteilt hat. Für den Zugang gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer englischen Sprachfassung dieser Bedingungen gilt die deutsche Fassung. Erfüllungsort ist der Sitz der adventics GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der adventics GmbH, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.